Double-click to edit button text.
Metrika360-Logo klein
HomeAktuellesMetrika360LeistungenProjekteKarriereKontakt
Metrika360 Zum Seitenanfang
Planung

Nutzungsänderung

Wie man eine Ladenfläche zur Wohnfläche macht? Dies und vieles mehr erfahren Sie hier bei uns auf der Seite zur Nutzungsänderung.
Angebot anfordern
Metrika360-Logo breit
Metrika360

Nutzungsänderung - alles von den Voraussetzungen bis zum Antrag

Bauplanmappe Metrika360 Nutzungsänderung Mietflächenberechnung

Was ist eine Nutzungsänderung? Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich?

Eine Nutzungsänderung ist eine Variante eines Bauantrags. Der Bauantrag muss vollständige Bestandsplanunterlagen sowie entsprechend markierte Änderungen und Umbauten im Zuge der Umnutzung enthalten. Hierzu ist es erforderlich den bisher genehmigten Zustand eines Gebäudes aus den Altunterlagen zu sichten und mit dem neuen geplanten Zustand abzugleichen.

Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist allerdings auch ohne bauliche Veränderung notwendig, sobald sich die Nutzung des entsprechenden Gebäudes ändert.

- Sie haben eine gewerbliche Einheit erworben möchten aber Zukünftig eine abweichende gewerbliche Nutzung in den Räumlichkeiten betreiben?
- Sie möchten ein Ladengeschäft in Ihrem Haus als Wohnraum nutzen?
- Sie möchten eine Scheune sanieren die zukünftig als Wohnhaus genutzt werden soll?

Melden Sie sich jetzt!

Planen Sie eine Aufteilung des Gebäudes? Beachten Sie, dass die Nutzungsänderung von Gebäudeteilen stets vor der Aufteilung durchgeführt werden sollte, da sonst die Teilungserklärung angepasst werden muss.
Digitale Bestandspläne Nutzungsänderung

Wann wird eine Nutzungsänderung erforderlich?

Eine Nutzungsänderung wird erforderlich bei:

- Zukünftiger Nutzung zu Wohnzwecken von Gebäuden und Gebäudeteilen die bisher offiziell zu gewerblichen Zwecken genutzt wurden
- Zukünftiger Nutzung zu gewerblichen Zwecken von Gebäuden und Gebäudeteilen die bisher offiziell zu Wohnzwecken genutzt wurden
- Zukünftiger Nutzung zu gewerblichen Zwecken von Gebäuden und Gebäudeteilen die bisher offiziell zu einem anderen sich signifikant unterscheidendem gewerblichen Zweck genutzt wurden. (bspw. Fahrschule in Waschsalon)
- Zukünftiger Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder Wohnzwecken von Gebäuden und Gebäudeteilen die bisher offiziell gänzlich anders genutzt waren (bspw. Garagen, Scheunen, Hobbyräume, Dachboden)

Was benötigt man für eine Nutzungsänderung?

Der wichtigste Bestandteil einer Nutzungsänderung sind der Realität entsprechende Bestandspläne. Darüber hinaus ist es nötig die, Altunterlagen des Gebäudes zu sichten um die bisherige Nutzung, die bisherig geforderte Anzahl der Stellplätze und weitere Kriterien zu prüfen.

Ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn ist der Geschwindigkeit mit der das Vorhaben abgewickelt werden kann zuträglich. Nach der Anforderung der Katasterunterlagen ist es die Aufgabe des Bauherren den Nachbarn zu präsentieren und deren Zustimmung einzuholen.

Metrika360 bietet Ihnen im Gegensatz zu den meisten Architekturbüros die Bestandsvermessung mit an. So erhalten Sie alles aus einer Hand.

Jetzt Bestandspläne erstellen lassen >>
Genehmigungsplanung Nutzungsänderung

So wird eine Nutzungsänderung beantragt

Eine Nutzungsänderung ist ein vollständiger Bauantrag. Im vorherigen Abschnitt wurde erklärt, was für eine Nutzungsänderung benötigt wird. Im nächsten Schritt müssen die geplanten Änderungen in die Bestandspläne eingezeichnet werden und der Bauantrag ausgefüllt und eingereicht werden. Im Normalfall gibt es im Anschluss mindestens eine Korrekturschleife mit den zuständigen Behörden bevor man mit einer Genehmigung rechnen kann.

Welche Kosten fallen bei einer Nutzungsänderung an?

Die Bandbreite der möglichen Vorhaben ist groß. Während eine Umnutzung eines Dachbodens in Wohnraum unter Umständen verfahrensfrei sein kann, ist beispielsweise eine Umnutzung einer alten Fabrik in Loftwohnungen ein enormes Vorhaben. Prinzipiell lassen sich die Kosten in verschiedene Teilbereiche aufgliedern:

Wir sichten die Altunterlagen, erstellen Bestandspläne, kommunizieren mit den Behörden, koordinieren eventuelle andere beteiligte Fachplaner und setzen Ihre Wünsche bestmöglich um. Sollte der Aufwand im Voraus gut abschätzbar sein unterbreiten wir Ihnen gerne in pauschales Angebot. Alternativ rechnen wir auf Stundenbasis ab.

Weitere Fachplaner: Je nach Gebäudeklasse, Art des Vorhabens und weiteren Kriterien sind unter Umständen weitere Fachplaner hinzuzuziehen. Hierzu zählen in erster Line Brandschützer und Statiker.

Die Baubehörde verlangt in der Regel einen Betrag für die Bearbeitung des Antrages welcher sich im unteren dreistelligen Bereich bewegt.

Welche weiteren Dienstleistungen sind sinnvoll?

Sollten Sie eine Nutzungsänderung in Erwägung ziehen oder beauftragt haben, bietet es sich an, Planungsvisualisierungen anfertigen zu lassen.

Mit Planungsvisualisierungen können Sie Ihren Kunden und Interessenten, sowie der zuständigen Behörde die Eingabeplanung für die Nutzungsänderung visuell aufbereitet präsentieren. Das macht es nicht nur für Ihre Kunden, sondern auch für Behörden und sogar Sie selbst leichter, sich die vorliegende Planung vorzustellen.

Gleichzeitig können Sie diese Visualisierungen beim Verkauf des Objektes oder der Vermietung von neu entstehenden Wohnungen als überzeugendes Argument einsetzen.

Mehr zu Planungsvisualisierungen >>
Renderings Visualisierungen Nutzungsänderung
Interesse?

Wo können Sie mehr zum Thema Nutzungsänderung erfahren?

Mehr Inhalte zum Nutzungsänderung und Antragstellung stehen im Blog. Unseren Blog finden Sie in der Kategorie Aktuelles. Dort veröffentlichen wir Inhalte in Text  und Bildform, um Sie über Veränderungen aus der Branche auf dem Laufenden zu halten.
Kontakt

Wie Und Wo Sie uns finden

Metrika360-Logo klein
Würzburg
Bürostandort
Böhmenstraße 6,
97297 Waldbüttelbrunn
0931 45461796
wuerzburg@metrika360.de
Metrika360-Logo klein
Bayreuth
Bürostandort
Itzgrund 12,
95512 Neudrossenfeld
09203 9739805
bayreuth@metrika360.de
Metrika360-Logo klein
Berlin
Außenstandort
Duisburger Straße 15,
10707 Berlin
030 55615160
berlin@metrika360.de
Metrika360-Logo klein
München
Außenstandort
Siemensallee 4,
81379 München
089 51078831
muenchen@metrika360.de
Metrika360-Logo klein
Mainz
Außenstandort
Moselstraße 7,
55118 Mainz
0613 18893326
mainz@metrika360.de
© 2022 Kling & Schrievers Ingenieure AGImpressumDatenschutz