Für den Mieter:
Wenn Sie die Vermutung haben, dass die in Ihrem Mietvertrag angegebene Fläche von der Realität abweicht, kann sich eine Berechnung der tatsächlichen Mietfläche der Wohnung lohnen. Unsere Berechnung dient Ihnen in Kombination mit der Dauer die Sie bereits in der Wohnung leben als Entscheidungsgrundlage ob sich eine Klage lohnen würde.
Für den Vermieter:
Wollen Sie sichergehen, dass ihre Mietverträge rechtssicher sind? In diesem Fall ist es sinnvoll die genau berechnete Mietfläche im Mietvertrag festzuhalten.
Wir unterstützen Sie gerne:
Jetzt Mietflächenberechnung anfragen >>Für die Mietfläche von Gewerbeimmobilien gilt im Prinzip das gleiche wie für die Mietfläche von Wohnimmobilen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Mietfläche von Gewerbeimmobilien in normalerweise nach der DIN 277 zur
Nutzflächenberechnung ermittelt werden. Doch auch hier gilt: Was zählt ist was im Mietvertrag steht.
Die DIN zur Nutzflächenberechnung. Weitere Informationen finden Sie hier:
Mehr über DIN 277 erfahren >>