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Vermessung

Mietflächenberechnung

Die korrekte Ermittlung der Fläche eines Gebäudes ist sowohl für Privat vermietete als auch für gewerbliche Flächen relevant bei der Bewertung einer Immobilie.
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Professionelle Mietflächenberechnung

Bauplanmappe Metrika360 Nutzungsänderung Mietflächenberechnung

Was ist Mietfläche?

Die Mietfläche versteht sich als die Fläche, welche im Mietvertrag zur Nutzung des Mieters festgelegt wird. Dabei kann die Mietfläche einer individuellen Definition folgen, oder nach bestehenden Normen berechnet werden.

Mietflächenberechnung - wie wird die Mietfläche von Wohnraum berechnet?

Die Berechnung der Mietfläche baut auf der Berechnung der nutzbaren Fläche einer Immobilie auf.

Wir berechnen die Mietfläche nach allen gängigen Definitionen:
- WoFlV – Mietflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
- DIN 277 – Mieflächenberechnung nach der DIN Norm
- MF-G - Richtlinien zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum
- MF-W - Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Wohnraum
- MF-V - Richtlinie zur Berechnung der Verkaufsfläche im Einzelhandel
- Individuelle Mietflächendefinitionen

Ist Mietfläche gleich Wohnfläche?

Grundsätzlich empfiehlt es sich die Mietfläche von zu Wohnzwecken genutzten Immobilien nach Wohnflächenverordnung zu berechnen. Allerdings ist die Mietfläche nicht immer gleich der Wohnfläche. Zur Mietfläche werden alle Räumlichkeiten gezählt, welche laut Mietvertrag zu Wohnzwecken mit vermietet sind. Die Wohnflächenverordnung kann von dem Inhalt des Mietvertrages abweichen und somit auf einen anderen Wert kommen als jener, welcher im Mietvertrag festgehalten ist. Entscheidend für die Berechnung der Mietfläche ist somit immer der im Mietvertrag festgehaltene Umfang der eingerechneten Räumlichkeiten.
Bauplanung Digitale Bestandspläne Plandigitalisierung Mietflächenberechnung

Wann lohnt sich eine Mietflächenberechnung?

Für den Mieter:
Wenn Sie die Vermutung haben, dass die in Ihrem Mietvertrag angegebene Fläche von der Realität abweicht, kann sich eine Berechnung der tatsächlichen Mietfläche der Wohnung lohnen. Unsere Berechnung dient Ihnen in Kombination mit der Dauer die Sie bereits in der Wohnung leben als Entscheidungsgrundlage ob sich eine Klage lohnen würde.

Für den Vermieter:
Wollen Sie sichergehen, dass ihre Mietverträge rechtssicher sind? In diesem Fall ist es sinnvoll die genau berechnete Mietfläche im Mietvertrag festzuhalten.

Wir unterstützen Sie gerne:
Jetzt Mietflächenberechnung anfragen >>

Mietflächenberechnung für Gewerbeimmobilien

Für die Mietfläche von Gewerbeimmobilien gilt im Prinzip das gleiche wie für die Mietfläche von Wohnimmobilen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Mietfläche von Gewerbeimmobilien in normalerweise nach der DIN 277 zur Nutzflächenberechnung ermittelt werden. Doch auch hier gilt: Was zählt ist was im Mietvertrag steht.

DIN277

Die DIN zur Nutzflächenberechnung. Weitere Informationen finden Sie hier:

Mehr über DIN 277 erfahren >>
Konstruktion Building Information Modeling 3D-Modellierung Mietflächenberechnung

gif-Richtlinie MF-G

MF-0 Keine Mietfläche
Von den nachfolgenden Grundflächenarten nach DIN 277 sind keine Mietflächen:
- alle Technischen Funktionsflächen (TF)

Aus den Verkehrsflächen (VF):
- Feste und bewegliche Treppenläufe und Rampen und deren Zwischenpodeste
- Die Grundflächen der Aufzugsschächte je Haltepunkt
- Fahrzeugverkehrsflächen
- Wege, Treppen und Balkone die überwiegend der Flucht und Rettung dienen
- Eingangshallen, Ladenstraßen und Atrien in Shopping-Centern.

Aus den Konstruktionsgrundflächen (KGF):
- Außenwände
- Grundflächen von aufgehenden Bauteilen – notwendig zur konstruktiven (tragenden aussteifenden) Raumbildung
- Grundflächen der Umschließungswände von zu MF-0 gehörenden Technischen Funktions- und Verkehrsflächen
- Grundflächen der Installationskanäle und –schächte, Schornsteine sowie Kriechkeller die nach DIN 277 KGF sind.

MF-G Mietfläche nach gif:
- Die Grundflächen, die zur BGF gehört und nicht der MF-0 zugerechnet wird ist Mietfläche und heiß MF-G.
- Die Grundflächen von Mietbereichstrennwänden, die nicht MF-0 sind, werden je zur Hälfte den Anliegern zugeordnet.
- Fahrzeugabstellflächen werden nicht als MF-G ausgewiesen, können jedoch Mietobjekte sein.
- Alle Flächen der MF-G mit lichter Raumhöhe von 1,5m und kleiner sind als solche getrennt auszuweisen.

MF-G1 (exklusiv) und MF-G2 (gemeinschaftlich):
In Abhängigkeit von der Vermietungssituation lässt sich die MF-G in 2 Flächenarten unterteilen:
- MF-G1 Mietfläche mit exklusivem Nutzungsrecht:
(wenn sie typischerweise einem Mieter zuzuordnen sind)
- MF-G2 Mietfläche mit gemeinschaftlichem Nutzungsrecht:
(wenn sie typischerweise mehreren oder allen Mietern zuzuordnen sind) Sie werden allen beteiligten Mietern anteilig zugeordnet

Regeln für die Berechnung und Darstellung:
- Grundsätzlich werden die Grundflächen direkt über dem Fußboden innerhalb der fertigen Oberflächen erfasst. Fußleisten, Schrammborde sowie nicht raumhohe Vorsatzschlagen und Einbauten bleiben unberücksichtigt.
- Grundsätzlich ist bis an alle raumbegrenzenden Bauteile einschließlich raumhoher Bekleidungen zu messen.
- Bei Vorhangfassaden mit bodengleichen, waagerechten Tragprofilen ist bis an die Innenseite der Verglasung zu messen. Senkrechte Fassadenprofile bleiben im Grundriss unberücksichtigt.
- Die gemeinschaftlich genutzten Flächen sind auf die beteiligten Parteien umzulegen.
- In Abhängigkeit der Vermietungssituation ist eine abschnittsweise Gliederung zu definieren
- Innerhalb dieser Abschnitte werden die gemeinschaftlich genutzten Flächen addiert und anteilig zugeordnet.
- Die Ermittlung und Ausweisung der Flächen erfolgt nach Plänen, CAD-Daten oder durch Aufmaß, der Nachweis der Flächen in Tabellen und Plänen.
- Die Mietflächenberechnung ist in tabellarischer Form zu erstellen.
- In den Mietflächenplänen sind die unterschiedlichen gif-Flächenarten graphisch unterscheidbar darzustellen.

Interesse?

Wo können Sie mehr zum Thema Mietflächenberechnung erfahren?

Mehr Inhalte zum Thema Mietflächenberechnung stehen im Blog. Unseren Blog finden Sie in der Kategorie Aktuelles. Dort veröffentlichen wir Inhalte in Text  und Bildform, um Sie über Veränderungen aus der Branche auf dem Laufenden zu halten.
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