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Vermessung

Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung

Um die genaue Wohn- oder Nutzfläche einer Immobilie zu berechnen, erstellen wir für Sie aus einem hochpräzisen Aufmaß eine Wohnflächenberechnung oder Nutzflächenberechnung.
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Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung

Bauplanmappe Metrika360 Nutzungsänderung Mietflächenberechnung

Warum eine Wohn-/Nutzflächenberechnung?

Die korrekte Bestimmung der Fläche einer Immobilie ist für jegliche Interessensgruppen von Bedeutung. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) stellt die gängige Norm für die Wohnflächenberechnung in Deutschland. Ob Verkäufer oder Käufer, Vermieter oder Mieter, Makler oder Banker. Eine offizielle, rechtssichere und vor Allem unabhängige Berechnung der Wohnfläche durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro vermeidet Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Parteien. Durch die komplizierte Berechnung in komplexeren Gebäudestrukturen empfehlen sich moderne Messverfahren nicht zuletzt wegen der herausstechenden Präzision ist das 3D Laserscanning perfekt geeignet.

Wie berechnet man die Wohnfläche?

In Deutschland gibt es 2 gängige Normen für die Berechnung der Flächen von Immobilien: die Bestimmung nach der Deutschen Industrie Norm (DIN) 277 und die Berechnung nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFIV). Umgangssprachlich wird meist der Begriff Wohnflächenberechnung verwendet. Dabei werden nach DIN277 allerdings nicht die Wohnflächen berechnet sondern die Nutzflächen, die Funktionsflächen und die Verkehrsflächen. Darüber hinaus gibt es weitere Berechnungsgrundlagen, die zum Einsatz kommen können. So adressieren die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerbliche Räume (MF/G) und die Richtlinie zur Berechnung von Verkaufsflächen im Einzelhandel (MF/B) spezifische Teile des Immobilienmarktes. Die Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für Wohnraum MF/W beispielsweise soll die Unterteilung von gemieteten Flächen einfacher und transparenter gestalten.

Allerdings haben sämtliche Normen eine fundamentale Gemeinsamkeit: Exakte Messdaten sind erforderlich um nützliche Ergebnisse zu produzieren. Hier können wir Ihnen mit modernsten Messgeräten und erfahrenem Personal zur Seite stehen. So bleiben keine Zweifel an der tatsächlichen Fläche Ihrer Immobilie. Wir schaffen Fakten in Bestzeit.
Bauplanung Digitale Bestandspläne Plandigitalisierung Mietflächenberechnung

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Durch die weitverbreitete Nutzung und die Berücksichtigung aller Innenflächen und Außenflächen einer Immobilie, stellt die DIN277 eine gute Grundlage für Vergleiche zwischen Immobilien dar. Nicht zuletzt deshalb wird Sie regelmäßig von Ihrer Bank im Zuge einer Finanzierungsanfrage verlangt. Ihre Berechnungsgrundlage ist die Netto-Raumfläche (NRF) Ihrer Immobilie. Dabei werden Nutzflächen, Verkehrsflächen und Funktionsflächen unterschieden. Hierbei gelten als Nutzflächen beispielsweise Wohnräume, Badezimmer und Balkone. Dagegen umfassen Verkehrsflächen Flure, Eingänge, Durchgänge sowie Aufzüge. Wobei Einrichtungen die zur Funktionsweise Ihrer Immobilie benötigt werden, wie zum Beispiel Heiz- und Technikräume zur Funktionsfläche zählen.

Es wird also die gesamte Fläche Ihrer Immobilie errechnet, welche als Basis für Miet- und Kaufverträge dienen kann. Daraus ergibt sich auch der wesentliche Unterschied in unserer Arbeit für Sie. Es wird alles gemessen. Damit steigt natürlich der Aufwand im Vergleich zu der reinen Wohnflächenberechnung.

Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Die Ermittlung nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) basiert ausschließlich auf der Fläche einer Wohnung oder Immobilie die sich als Wohnfläche nutzen lässt. Darunter fallen normalerweise die Flächen von Wohnzimmern, Bädern, Schlafzimmern, Küchen, Fluren etc. aber auch Abstell- und Speisekammern. Jedoch werden nicht notwendigerweise deren komplette Grundfläche mit eingerechnet. So werden zum Beispiel Räume mit Dachschräge nur anteilig angerechnet. Auch Dachterrassen und Balkone werden nur zum Teil eingebracht. Darüber hinaus werden außerhalb der Wohnung liegende Keller, Wasch- und Abstellräume oder auch Garagen überhaupt nicht als Wohnfläche anerkannt. Außerdem existieren viele weitere Nischenregelungen für Spezialfälle, welche in der Berechnung der Wohnfläche zu berücksichtigen sind.

Typischerweise wird die Wohnflächenberechnung nach WoFlV für zu Wohnzwecken genutzte Immobilien, vor Allem für die Interessensgruppen in Mietverhältnissen verwendet. Außerdem wird in der Rechtsprechung häufig auf die WoFlV verwiesen, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben. Des Weiteren ist sie gesetzliche Voraussetzung für staatlich geförderten Wohnraum. 
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DIN 277 oder Wohnflächenverordnung?

Das Entscheidet der Nutzungszweck der Berechnung. Banken fordern für Ihre Finanzierung oft die DIN277. Zusätzlich sind aber regelmäßig Bruttogrundfläche und Bruttorauminhalt gefordert In Mietverträgen wird sich gerne auf die Wohnflächenverordnung bezogen. Wir beraten Sie gerne kostenlos. Je nach Zweck und Interessengruppe können wir Ihnen die bestmögliche Norm empfehlen.

Wer erstellt die Wohnflächenberechnung?

Die Frage ist einfach zu beantworten: Metrika360

Im Prinzip ist eine Wohnflächenberechnung freilich auch mit Zollstock oder Laserdistanzmesser zu realisieren. Sie können sich jedoch viel Zeit, Geld und Ärger durch die Beauftragung von Experten sparen. Unser 3D Lasermessverfahren liefert Innerhalb kürzester Zeit hochpräzise Ergebnisse.

Was kostet die Wohnflächenberechnung?

Wir bemühen uns Ihren finanziellen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Im Zuge einer kompetenten Beratung empfehlen wir die Bestmögliche Vorgehensweise, um tatsächlich nur den notwendigen Teil Ihrer Immobilie zu vermessen. Leider ist eine pauschale Kostenaussage schwierig zu treffen, da sich der Aufwand bei der Vermessung der Wohnfläche eher nach der Komplexität des Gebäudes als nach einer bestimmten Größe wie bspw. den Quadratmetern richtet. Wir erstellen Ihnen gerne innerhalb kürzester Zeit ein Individuelles Angebot.

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Wo können Sie mehr zum Thema erfahren?

Mehr Inhalte zum Thema Wohn- und Nutzflächenberechnung stehen im Blog. Unseren Blog finden Sie in der Kategorie Aktuelles. Dort veröffentlichen wir Inhalte in Text  und Bildform, um Sie über Veränderungen aus der Branche auf dem Laufenden zu halten.
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