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Wohnimmobilien

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ERFASSEN SIE DEN BESTAND IHRER WOHNIMMOBILIEN

Zu einem großen Teil des Wohnimmobilienbestandes in Deutschland existieren kaum Planunterlagen. Sollte es doch Pläne geben, handelt es sich häufig um Handzeichnungen, die vor langer Zeit Bestandteil einer Baugenehmigung waren. Dabei sind ausreichende Bestandsunterlagen nicht nur eines der wichtigsten Dokumente, welche einem Gebäude beiliegen können, sondern auch notwendig für Sanierungen, größere Umbauten oder Bauanträge. Auch in der Verwaltung größerer Immobilienbestände sind Bestandspläne unverzichtbar. Ob für die Ausgestaltung von Mietverträgen, Betriebskostenaufteilungen oder zum Flächenmanagement.

WARUM SOLLTEN SIE BESTANDSPLÄNE IHRER IMMOBILIEN ERSTELLEN LASSEN?

Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, in welcher Rolle Sie sich befinden. Als Privatperson oder Vermieter können die Hintergründe etwas anders sein, als bei Wohnungsgesellschaften.

Wohnungsunternehmen und Genossenschaften

Gerade Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit großen Immobilienbeständen werden demnächst mit umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen konfrontiert werden. Spätestens wenn die Bundesregierung Ihre Pläne zu Sanktionierung, für Eigentümer von Gebäuden mit schlechten Energieklassen durchsetzt. Klar ist, dass für eine Modernisierung und die Beantragung von Fördermitteln aktuelle Planunterlagen notwendig sind. Gerade Unternehmen, welche einen großen Bestand älterer Immobilien halten, tun gut daran vorauszudenken. Bei der Erfassung größerer Flächen in wenigen Terminen bzw. bei der Vergabe von Großaufträgen sparen Sie erhebliche Summen ein. Dank mobile mapping ist es uns heutzutage möglich große Flächen in kürzester Zeit zu vermessen. So sorgen wir für minimale Beeinträchtigung der Mieter bei gleichzeitiger Kostenersparnis.

Wohnimmobilien einer Privatperson oder einer vermögensverwaltenden Gesellschaft

Auch für Privatpersonen ist das Thema energetische Sanierung nicht zu unterschätzen. Auch private Eigentümer müssen damit rechnen, in Zukunft vom Staat zur Kasse gebeten zu werden, wenn Ihre Gebäude die vorgegebenen Energiestandards nicht erfüllen. Generell gilt über die Sanierung hinaus, dass für jedes Bauvorhaben und vor allem für jeden Bauantrag und sei es nur eine Nutzungsänderung ein vollständiger Plansatz notwendig ist. Sollten Sie einen Architekten beauftragt haben, wird Ihnen dieser die Leistung der Bestandserfassung eventuell anbieten. Jedoch machen Architekten dies in der Regel zum einen ungerne und zum anderen verhältnismäßig teuer. Also kommen Sie lieber zum Profi. Details zur Erstellung von Bestandsunterlagen Ihres Gebäudes finden Sie hier:

MOBILE MAPPING IN WOHNGEBÄUDEN ALS REFERENZPROJEKTAS BUILT ABGLEICH EINES NEUEN WOHNKOMPLEXES

Für die Übergabe neu gebauter Wohnkomplexe verlangen große Wohnungsunternehmen grundsätzlich eine Verifizierung des tatsächlich errichteten Gebäudes gegenüber der Planung. So haben wir für einen Bauträger vor der Übergabe des Gebäudes die errichteten Flächen mit den Planflächen verglichen und Abweichungen korrigiert.

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