Im Bezug auf das Bauwesen beschreibt ein Aufmaß die Messung und Aufzeichnung eines bestehendes Gebäudes oder Geländes. Das Aufmaß wird anschließend als
Planungsgrundlage verwendet, wobei auch Anlagen, Maschinen oder Bauteile aufgemessen werden können.
Der Begriff Aufmaß kann Ihnen auch bei der Rechnungsstellung begegnen. Hierbei wird die tatsächlich ausgeführte Leistung eines Handwerkes nach Aufmaß abgerechnet. In dem Kontext wird die tatsächlich geleistete Arbeit aufgemessen, beispielsweise die tatsächlich verputze Wandfläche.
Wie bereits weiter oben beschrieben kann ein Aufmaß verschiedene Zwecke haben. Zu Beginn eines Neubauvorhabens wird ein Aufmaß des Grundstücks erstellt und das Ergebnis als Planungsgrundlage verwendet. Zu Beginn einer
Baumaßnahme im Bestand sollte ein neues Aufmaß des Bestandsgebäudes stattfinden. Die neuen
Bestandspläne bilden die Grundlage für die Umplanung.
Ein fachgerechtes Aufmaß dient als Basis für die Massenermittlung und Mengenermittlung bei der Angebotserstellung von Handwerksbetrieben und Bauunternehmen, als auch als Grundlage für die Berechnung der Vergütung nach Abschluss einer Bauleistung.
Wir unterstützen Bauherren und Planer bei der Erstellung eines Aufmaßes als Planungsgrundlage.
Wir unterstützen Handwerksbetriebe als auch Leistungsempfänger bei der Erstellung bzw. Überprüfung eines Aufmaßes im Kontext der Rechnungsstellung.