DIN 276 und die Kostengruppe 400

Die DIN 276 gliedert die Kosten im Bauwesen in Kostengruppen. Für den Gebäudebetrieb ist die Kostengruppe 400 zentral: Sie umfasst die technischen Anlagen, von Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen über Wärme, Lüftung und Elektro bis zur Gebäudeautomation.

Warum eine Kostennorm die Anlagen ordnet

Die DIN 276 ist als Kostengliederung entstanden, wird in der Bestandsdatenerfassung aber als Ordnungssystem benutzt. Der Grund ist praktisch: Ihre Gliederung der technischen Anlagen ist im deutschsprachigen Bauwesen allgemein bekannt, und beide Seiten meinen dasselbe, wenn sie von der KG 430 sprechen.

Daraus ergibt sich die Arbeitsteilung, nach der eine Bestandsaufnahme strukturiert wird:

  • Das Gebäude wird nach DIN 277 gegliedert. Sie beschreibt die Flächen.
  • Die Technik wird nach DIN 276 gegliedert. Sie beschreibt die Anlagen.
  • Verknüpft werden beide über die Raumnummer.

Kurzform: DIN 277 beschreibt die Flächen, DIN 276 die Anlagen.

Was das für die Erfassung bedeutet

Die Kostengruppe entscheidet nicht über die Erfassungstiefe, sondern über die Zuordnung. Ob eine Lüftungsanlage mit Typenschild, Baujahr und Zustandsangabe aufgenommen wird oder nur als Objekt im Raum, ist eine Frage der Informationsbedarfstiefe. Wohin sie gehört, sagt die DIN 276.

Die Abgrenzung zum Modell ist dabei wichtig: Ein TGA-Modell zeigt die Technik geometrisch, die Anlagendaten für den Betrieb sind etwas anderes. Beides kann aus derselben Aufnahme entstehen, es sind aber zwei Liefergegenstände.

Häufige Fragen

Was steht in der Kostengruppe 400?

Die technischen Anlagen eines Bauwerks: Abwasser, Wasser und Gas, Wärmeversorgung, Lufttechnik, Elektro, Kommunikationstechnik, Förderanlagen, nutzungsspezifische Anlagen und Gebäudeautomation.

DIN 276 oder DIN 277?

Beide, für verschiedene Dinge. DIN 277 gliedert die Flächen, DIN 276 die Anlagen. In der Bestandsdatenerfassung werden beide Datensätze über die Raumnummer verknüpft.

Wie tief werden Anlagen erfasst?

So tief, wie der Verwendungszweck es verlangt. Die Kostengruppe legt die Zuordnung fest, nicht den Detailgrad. Der ergibt sich aus der vereinbarten Informationsbedarfstiefe und wird vor der Begehung festgelegt, weil Typenschilder nachträglich eine zweite Begehung kosten.