Eine Aufnahme, fünf Anwendungsfälle: Wie der offizielle BIM-Katalog die Datenkette bestätigt

homepagely · 3 Min. Lesezeit

Der Anwendungsfall-Katalog von BIM Deutschland ordnet die digitale Projektabwicklung in 21 harmonisierte Hauptanwendungsfälle von AwF 000 bis AwF 200 [1]. Liest man ihn aus Sicht eines Bestandshalters, fällt etwas auf: Mindestens fünf dieser Fälle hängen an ein und derselben Datenbasis. Bestandserfassung (AwF 010), Planableitung (AwF 080), Baufortschrittskontrolle (AwF 140), Bauwerksdokumentation (AwF 190) und Betrieb (AwF 200) sind fünf Auswertungen einer einzigen, sauber angelegten Aufnahme des Gebäudes. Wer sie einzeln beauftragt, bezahlt die Grundlage mehrfach. Wer sie als Kette denkt, einmal.

Fünf Fälle, eine Datenbasis

AwF 010, Bestandserfassung und -modellierung: der Anfang der Kette. Das Gebäude wird per 3D-Laserscanning erfasst, aus der Punktwolke entsteht das BIM-Bestandsmodell. Alles Weitere ist Auswertung derselben Aufnahme.

AwF 080, Ableitung von Planunterlagen: Pläne als Ableitung, nicht als Neuanfertigung. Grundrisse, Schnitte und Ansichten entstehen aus dem Modell (digitale Bestandspläne), mit Flächenermittlung nach DIN 277. Die Richtung ist entscheidend: Aus dem Modell werden Pläne abgeleitet. Aus einer Zeichnung wird umgekehrt nie ein Modell.

AwF 140, Baufortschrittskontrolle: der Bauzustand als Messung statt als Eindruck. Während Umbau oder Sanierung wird der aktive Bauabschnitt in vereinbarten Zyklen erfasst und bauteilgenau gegen die Planung verglichen, bis zum Fertigstellungsgrad in Prozent je Gewerk (Baufortschrittsdokumentation). Bedingung: Jede Aufnahme steht auf demselben Lagebezug wie die erste, sonst vergleicht man Koordinatensysteme statt Bauzustände.

AwF 190, Projekt- und Bauwerksdokumentation: der Nachweis zum Abschluss. Der As-Built-Vergleich belegt mit Toleranzangabe, dass gebaut wurde, was geplant war. Wer den Bauverlauf ohnehin dokumentiert hat, bekommt das Abschlussmodell als Fortschreibung statt als teuren Neuaufbau.

AwF 200, Nutzung für Betrieb und Erhaltung: die Daten arbeiten weiter. Aus demselben Datenbestand entstehen Raumbuch, Flächen nach DIN 277 und importfertige Grundrisse für das CAFM-System, herstellerneutral in IFC, DWG und Excel, damit die Systementscheidung des Betreibers frei bleibt [2].

Vier Regeln, damit die Kette hält

Die Kette funktioniert nur, wenn vier Dinge vor der ersten Aufnahme feststehen:

  1. Ein konstanter Lagebezug. Ein Passpunktnetz, das über alle Phasen bestehen bleibt, auf Wunsch amtlich in ETRS89/UTM und DHHN2016. Es ist die Voraussetzung dafür, dass Aufnahmen aus verschiedenen Jahren vergleichbar sind (Georeferenzierung).
  2. Eine offene Formatkette. IFC nach ISO 16739 für Modelle, E57 für Punktwolken, dazu die native Lieferung im CAD-System des Auftraggebers [2]. Offene Formate sind die Versicherung dagegen, dass ein Softwarewechsel die Daten entwertet.
  3. Herkunftskennzeichnung jeder Information. Gemessen, aus Unterlagen übernommen oder angenommen. Nur so wissen spätere Phasen, worauf sie sich verlassen können.
  4. Die Punktwolke als Archiv. Sie ist das Anlagegut, aus dem Jahre später neue Auswertungen entstehen, ohne dass jemand erneut anfährt. Wem die Rohdaten gehören, gehört deshalb in den Vertrag.
Innendienst am Bildschirm: zwei Arbeitsplaetze, an denen die Scans zur Gesamtpunktwolke registriert werden.

Der Steckbrief liegt schon bereit

Für öffentliche Auftraggeber liefert der Katalog das Bestellwerkzeug gleich mit: Zu jedem Anwendungsfall gibt es Muster-Steckbriefe als editierbare Word- und PDF-Vorlagen [1]. Wir arbeiten diesen Steckbriefen zu, mit Detailgraden je Gewerk, Toleranzen und Formaten aus unserem Zeichnungs- und Modellierungsstandard.

Zeichnungs- und Modellierungsstandard anfordern

Planerstellung am Bildschirm: die Punktwolke im Hintergrund, darueber der entstehende Grundriss.

Das Fazit in einem Satz

Der offizielle Katalog bestätigt, was die Praxis längst zeigt: Bestandserfassung, Planableitung, Baufortschritt, Dokumentation und Betrieb sind keine fünf Projekte, sondern fünf Auswertungen derselben Aufnahme, und der wirtschaftliche Unterschied liegt darin, ob man sie so beauftragt.

Speichergebaeude aus Backstein mit regelmaessiger Lochfassade — ein Bestand ohne Verformung.

Häufige Fragen

Müssen alle fünf Anwendungsfälle sofort beauftragt werden?

Nein. Entscheidend ist, dass die erste Aufnahme kettenfähig angelegt wird: konstanter Lagebezug, offene Formate (IFC, E57), Herkunftskennzeichnung, archivierte Punktwolke. Die Auswertungen selbst können nacheinander kommen, auch mit Jahren Abstand.

Gilt der Katalog auch für private Auftraggeber?

Entwickelt wurde er für den öffentlichen Bau, nutzbar ist er frei. Als gemeinsame Bestellsprache ist er auch privat das beste verfügbare Werkzeug gegen unvergleichbare Angebote: fünf Festlegungen je Anwendungsfall statt Prosa in jeder Ausschreibung.

Was passiert, wenn die Baufortschrittskontrolle ohne die Erstaufnahme beauftragt wird?

Dann fehlen das Soll und der gemeinsame Lagebezug. Der Vergleich braucht ein Planungs- oder Bestandsmodell und ein Passpunktnetz. Beides entsteht am wirtschaftlichsten zusammen mit der Bestandserfassung, nicht nachträglich mitten im Bauablauf.

Wie lange bleibt eine Punktwolke nutzbar?

Solange das Gebäude sich nicht baulich verändert, unbegrenzt. Im offenen Format E57 archiviert, lassen sich daraus auch Jahre später neue Pläne, Modelle oder Flächenauswertungen ableiten, ohne neue Anfahrt. Genau deshalb gehört die Punktwolke in jede Liefervereinbarung.

Ein Bestand, der mehrfach ausgewertet werden soll?

Wir legen die Aufnahme so an, dass die späteren Anwendungsfälle darauf aufsetzen können, statt neu zu beginnen.

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