BIM-Anwendungsfall 010 „Bestandserfassung und -modellierung“: Was der offizielle Katalog vorgibt
Der BIM-Anwendungsfall 010 „Bestandserfassung und -modellierung“ beschreibt die Aufnahme eines bestehenden Bauwerks und die Erstellung eines digitalen Bestandsmodells als standardisierte BIM-Leistung. Definiert ist er im Anwendungsfall-Katalog von BIM Deutschland, dem nationalen Kompetenzzentrum des Bundes für die Digitalisierung des Bauwesens: 21 harmonisierte Hauptanwendungsfälle von AwF 000 bis AwF 200, abgestimmt mit den zuständigen Ministerien, zu jedem ein Muster-Steckbrief als frei editierbare Word- und PDF-Vorlage [1]. AwF 010 steht direkt hinter den Grundsätzen an zweiter Stelle des Katalogs, und das aus gutem Grund: Fast alle anderen Anwendungsfälle setzen auf ihm auf.
Warum ein offizieller Katalog die Beauftragung verändert
Bisher beschrieb jede Auftraggeber-Informationsanforderung (AIA) die Bestandserfassung mit eigenen Worten, und jeder Bieter verstand etwas anderes darunter. Der Katalog schafft eine gemeinsame Bestellsprache: Wer in der Ausschreibung auf AwF 010 verweist und den Steckbrief ausfüllt, macht Angebote vergleichbar und Projekte untereinander auswertbar. Genau das ist der erklärte Zweck der Liste [1].
Für die Bundesbauverwaltung ist der Katalog der Referenzrahmen. Für private Auftraggeber ist er eine kostenlose Vorlage, die den häufigsten Streitfall der Bestandserfassung entschärft: dass bei der Übergabe niemand festgelegt hat, woran die Leistung zu messen ist.

Was AwF 010 umfasst, und was nicht
Praktisch besteht der Anwendungsfall aus zwei Schritten. Erstens die Erfassung: Das Bestandsgebäude wird aufgenommen, heute in aller Regel per 3D-Laserscanning (terrestrisch vom Stativ, mobil im Gehen, ergänzt um Drohne für Dach und Gelände). Zweitens die Modellierung: Aus der Punktwolke entsteht das Bestandsmodell im vereinbarten Detailgrad, gegliedert nach Gewerken und geprüft gegen die Aufnahme.
Ebenso wichtig ist die Abgrenzung. AwF 010 ist nicht die Ableitung von Planunterlagen (das ist AwF 080), nicht die Fachplanung, die auf dem Modell aufsetzt, und nicht die Anlageninventur mit Wartungs- und Prüfdaten für den Betrieb (AwF 200). Er liefert die geometrische und semantische Datenbasis, auf der diese Fälle arbeiten. Wer mehr braucht, beauftragt die weiteren Anwendungsfälle dazu, idealerweise auf derselben Aufnahme.

Die fünf Festlegungen, ohne die der Steckbrief leer bleibt
Ein Verweis auf AwF 010 allein ist noch keine Bestellung. Damit daraus ein prüfbarer Leistungsumfang wird, gehören fünf Festlegungen in den Steckbrief beziehungsweise in die AIA:
- Der Zweck. Wofür wird das Modell gebraucht? Diese Antwort bestimmt alle weiteren.
- Der Detailgrad je Gewerk (LOD 200, 250 oder 300), nicht pauschal für das Gebäude. Architektur in LOD 300 und Tragwerk in LOD 200 ist eine völlig normale Vereinbarung.
- Die Attribute je Bauteil, mit Kennzeichnung der Herkunft: gemessen, aus Unterlagen übernommen oder angenommen.
- Die Toleranz samt Prüfverfahren. Das Modell gilt als fertig, wenn es innerhalb der vereinbarten Abweichung zur Punktwolke liegt. Die Toleranz entscheidet auch über das Aufnahmeverfahren: terrestrisches Laserscanning erreicht Sub-Zentimeter, Mobile Mapping im Gebäude 2 bis 3 cm.
- Die Lieferformate: herstellerneutral als IFC, dem offenen Standard von buildingSMART (genormt als ISO 16739), plus nativ im CAD-System des Auftraggebers [2].
Der letzte Punkt ist die openBIM-Idee: Daten sollen zwischen Softwareprodukten verschiedener Hersteller verlustarm ausgetauscht werden können, damit die Systementscheidung des Auftraggebers frei bleibt [2].
Wie wir das liefern
Metrika360 erfasst Bestandsgebäude per 3D-Laserscanning und liefert BIM-Bestandsmodelle in LOD 200 bis 300, nativ in Revit oder ArchiCAD und neutral als IFC, geprüft gegen die Punktwolke mit vereinbarter Toleranz.
Die fünf Festlegungen oben müssen Sie dabei nicht selbst formulieren: Unser Zeichnungs- und Modellierungsstandard definiert Detailgrade je Bauteilkategorie, Toleranzen samt Prüfverfahren und Lieferformate, als Beilage für Ihre Ausschreibung oder Ihren AwF-010-Steckbrief.

Häufige Fragen
Ist der Anwendungsfall-Katalog verbindlich?
Für die Bundesbauverwaltung ist er der Referenzrahmen, für alle anderen eine frei nutzbare Vorlage. Verbindlich wird er in dem Moment, in dem eine AIA oder ein Vertrag auf ihn verweist. Ab dann gilt: Was im Steckbrief steht, ist geschuldet.
Reicht der Verweis auf AwF 010 in der Ausschreibung?
Nein. Der Verweis benennt den Fall, erst der ausgefüllte Steckbrief mit Detailgrad je Gewerk, Attributen, Toleranz und Formaten beschreibt die Leistung. Ohne diese fünf Angaben kalkuliert jeder Bieter etwas anderes, und die Angebote sind nicht vergleichbar.
Welcher Detailgrad ist der richtige?
Als Faustregel: Flächen, Raumbuch und CAFM-Datenbasis laufen mit LOD 200. Entwurfs- und Genehmigungsplanung braucht LOD 200 bis 250. Ausführungsplanung, Denkmalpflege und verformungsgerechte Fragestellungen brauchen LOD 300. Ausführlich erklärt im Wissensbeitrag zu LOD 200, 250 und 300.
Was hat AwF 010 mit den anderen Anwendungsfällen zu tun?
Er ist ihre Datenbasis. Planableitung (080), Baufortschrittskontrolle (140), Bauwerksdokumentation (190) und Betrieb (200) setzen auf derselben Aufnahme auf, im Idealfall ohne dass je neu erfasst werden muss. Wie diese Kette funktioniert, zeigt unser Beitrag „Eine Aufnahme, fünf Anwendungsfälle“.
Sie schreiben eine Bestandserfassung aus?
Wir gehen den Steckbrief mit Ihnen durch, Gewerk für Gewerk, und sagen, welcher Detailgrad wofür reicht.